Chuebelregatta 2017

Reglement


Reglement - Chübelregatta 2017 (pdf) [511 KB]


1. Für Jugendliche unter 18 Jahren braucht der Kapitän die elterliche Zusage.

2. Der Kapitän ist für das Verhalten und den Zustand seiner Mannschaft während der ganzen Fahrt verantwortlich. Die Rennleitung behält sich das Recht vor, Mannschaften die Mit- bzw. Weiterfahrt wegen auffälligem Verhalten (Alkohol, Drogen, etc.) zu verbieten.

3. Es wird kein Startgeld erhoben.

4. Die Teilnehmerzahl pro Mannschaft ist nicht limitiert.

5. Die Teilnehmer müssen des Schwimmens kundig sein.

6. Das Tragen von Schwimmwesten ist obligatorisch.
Auf Anfrage beim Veranstalter, können Schwimmwesten gemietet werden (10.- CHF/Stk)

7. Alle Auftriebskörper und Baumaterialien müssen frei von umweltgefährdenden Schadstoffen sein.

8. Der Antrieb muss durch Wind- oder Muskelkraft erfolgen.

9. Die Abmessungen des Gefährts sind nicht limitiert.

10. Die Gefährte müssen eine Abschleppvorrichtung haben. Die Gefährte werden durch Motorboote mit Seil zum Start gezogen und vom Ziel wieder weggezogen. (je etwa 800 m)
Für das Einwassern der Gefährte steht kein Kran zur Verfügung.

11. Die zeitrelevante Rennstrecke beträgt 100 m mit einer 360 Grad Drehung um eine Boje.

12. Es ist verboten, auf dem Gefährt Glasflaschen oder andere umweltschädigende Artikel mitzuführen.

13. Der Veranstalter übernimmt keinerlei, wie auch immer geartete, Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache jedes Teilnehmers.

14. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Gefährten.

15. Aus Bild-, Ton- und Filmmaterial, welches vom Veranstalter veröffentlicht wird, können den Teilnehmern keine Rechte entstehen.

16. Die Gefährte dürfen mit Werbung von Sponsoren versehen sein.

17. Allfällige vorgängige Trainingsfahrten sind nicht Teil der Veranstaltung und erfolgen in Eigenverantwortung der Mannschaften.

18. Die Organisatoren haben das Recht, das Teilnehmerfeld auf eine bestimmte Anzahl Gefährte zu beschränken, sowie den Start eines mangelhaften Gefährts zu verbieten.

19. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, das Rennen bei besonderen Umständen jederzeit abzusagen oder abzubrechen. (Schlechtes Wetter)

20. Entscheidungen bleiben der Jury vorbehalten und sind unanfechtbar.

21. Das Kapitäns-Briefing findet in der Traube Horn statt und ist obligatorisch für die Kapitäne oder die 1. Offiziere. (Datum und Zeit werden den Teams zu einem späteren Zeitpunkt persönlich mitgeteilt.)





Bewertung:
Originalität: (Motto, Umsetzung, Aktualität, Verkleidung der Teilnehmer, Gesamteindruck)

Chübel-Bau: (Konstruktion, Design, Antriebstechnik, Bauaufwand)

Jedes Jury-Mitglied kann max 10 Punkte vergeben.
Es wird Wert auf den Einsatz von umweltfreundlichen Materialien gelegt

Zeit:
2 Minuten gibt 5 Punkte
4 Minuten gibt 4 Punkte
10 Minuten gibt 3 Punkte
15 Minuten gibt 2 Punkte
Ewig s gibt 1 Punkt

Fan-Faktor:
Das Publikum kann dem Team durch Applaus 1-5 Punkte schenken.
(die Bewertung wird vom Co-Kommentator durchgeführt)

Strafpunkte:
Auf der Strecke verlorenes wird mit 1 Punkt Abzug pro Gegenstand bestraft.

Diese Punktekategorien werden zusammengezählt und ergeben den Endstand. Das Team mit dem meisten Punkten hat gewonnen. Bei Punkte-Gleichstand erfolgt ein Stichentscheid durch die Jury.

Preise:
1. Platz 500.- CHF
2. Platz 300.- CHF
3. Platz 200.- CHF

Plus einen Jugendpreis.